Preise/Honorar

 

Allgemeines: 

 

Selbständige Bilanzbuchhalter* können die Höhe der Gebühren mit den Mandaten frei vereinbaren.

 

Individuelle Vereinbarungen, wie z.B. monatliche Pauschalen, sind ebenfalls möglich und verhandelbar.

 

Vorschlag für die Abrechnung der monatlichen Buchführung*:

 

Bei einem Jahresumsatz von 12.500 bis 50.000 € berechne ich ein Stundenhonorar zwischen 60,00 und 100,00 €. Bei höherem Jahresumsatz ist das monatliche Honorar individuell verhandelbar.

  

Da der Umfang für die Erstellung von Buchhaltungen* sehr differieren kann, sollte immer der Aufwand betrachtet werden. Kunden mit hohem Umsatz, aber geringem Buchhaltungsaufwand*, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Kunden mit geringem Umsatz, aber mit einer großen Anzahl von Belegen, die einen hohen Arbeitsaufwand erfordern, werden ebenfalls nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

 

Für die Erstellung der laufenden Lohnabrechnungen je Abrechnungszeitraum und je Arbeitnehmer erhebe ich € 15,50 pauschal. Für alle weiteren An- und Abmeldungen erhebe ich ebenfalls eine Gebühr von € 15,50 pauschal.

 

Für das Fertigen der Lohnsteueranmeldung und dazugehörigen Meldungen (Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft) erhebe ich eine separate Gebühr pro Meldung von € 15,50.  

 

Für die Übernahme der vorgegebenen Personalstammdaten, erhebe ich eine einmalige Gebühr von € 60,00.

 

Die zusätzlich anfallenden Entgelte sind für:

- Post und Telekommunikationsdienste pauschal € 25,00 – € 45,00

- Schreibauslagen/Aufbereitung von Unterlagen nach Stunden a € 55,00

- Reisekosten nach Aufwand

- Materialkosten nach Aufwand.

 

Für meine betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad ein Stundenhonorar von € 60,00 – € 100,00.

 

Für das Erstgespräch berechne ich kein Honorar.

*Meine Dienstleistungen im Bereich der Buchhaltung umfasst ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung.